Stille Wahl Gemeindepräsidium
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die Stille Wahl für die Neuwahl des Gemeindepräsidiums der Amtsperiode 01.07.2024 - 30.06.2028 zustande gekommen ist.
Gewählt ist (vorbehältlich der Erwahrung):
- Grumelli Piero
Gegen die Wahl kann binnen dreier Tage seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 83 Gesetz über die politischen Rechte).
Da die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, wird der auf den 09.06.2024 angesetzte Wahlgang widerrufen.
Stille Wahl Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die Stille Wahl für die Neuwahl der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission der Amtsperiode 01.07.2024 – 30.06.2028 für 3 der 5 Sitze zustande gekommen ist.
Gewählt sind (vorbehältlich der Erwahrung):
- Buser Patrick
- Kobler Tino
- Nägelin Marzia
Gegen die Wahl kann binnen dreier Tage seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 83 Gesetz über die politischen Rechte).
Da die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, wird der auf den 09.06.2024 angesetzte Wahlgang widerrufen.
Die Nachwahl für die beiden nicht besetzten Sitze findet am 30.06.2024 statt. Die Stille Wahl ist bis am 17.06.2024 (Gemeindeverwaltung bis 12.00 Uhr) möglich.
Wählbar ist jede in Oberdorf wohnhafte stimmberechtigte Person. Eine Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Kandidatinnen/Kandidaten werden gebeten ihre Kandidatur auf der Gemeindeverwaltung info@oberdorf.bl.ch / Tel. 061 965 90 95) zu melden, damit diese publiziert werden kann.
Stille Wahl Kreisschulrat Primarschule Oberdorf – Liedertswil
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die Stille Wahl für die Neuwahlen des Kreisschulrates Primarschule Oberdorf - Liedertswil der Amtsperiode 01.08.2024 – 31.07.2028 für
2 der 3 Sitze zustande gekommen ist.
Gewählt sind (vorbehältlich der Erwahrung):
- Mundschin Ueli
- Rufer Sarah
Gegen die Wahl kann binnen dreier Tage seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 83 Gesetz über die politischen Rechte).
Da die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, wird der auf den 09.06.2024 angesetzte Wahlgang widerrufen.
Die Nachwahl für den einen nicht besetzten Sitz findet am 30.06.2024 statt. Die Stille Wahl ist bis am 17.06.2024 (Gemeindeverwaltung bis 12.00 Uhr) möglich.
Wählbar ist jede in Oberdorf wohnhafte stimmberechtigte Person. Eine Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Kandidatinnen/Kandidaten werden gebeten ihre Kandidatur auf der Gemeindeverwaltung info@oberdorf.bl.ch / Tel. 061 965 90 95) zu melden, damit diese publiziert werden kann.
Stille Wahl Schulrat Sekundarschule Waldenburgertal
Für die Neuwahlen des Schulrates der Sekundarschule Waldenburgertal der Amtsperiode 01.08.2024 – 31.07.2028 wurden keine Wahlvorschläge eingereicht.
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die Stille Wahl nicht zustande gekommen ist und die Wahl ordnungsgemäss am 09.06.2024 an der Urne stattfindet.
Wählbar ist jede in Oberdorf wohnhafte stimmberechtigte Person. Eine Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Kandidatinnen/Kandidaten werden gebeten ihre Kandidatur auf der Gemeindeverwaltung info@oberdorf.bl.ch / Tel. 061 965 90 95) zu melden, damit diese publiziert werden kann.
Eine allfällige Nachwahl für die am 09.06.2024 nicht gewählten Behördenmitglieder ist auf den 30.06.2024 angesetzt. Der Eingabetermin für eine allfällige Stille Wahl der Nachwahl ist der 17.06.2024 (Gemeindeverwaltung bis 12.00 Uhr).