Nach dem Tod eines geliebten Menschen müssen trotz Trauer und Schmerz innert kurzer Zeit einige Formalitäten in Angriff genommen werden.
Verstirbt eine in Oberdorf wohnhaft gewesene Person, ist in jedem Fall mit der Gemeindeverwaltung Oberdorf Kontakt aufzunehmen.
Anmeldung eines Todesfalles
Bitte melden Sie den Todesfall innert zwei Arbeitstagen telefonisch unter 061 965 90 90 und vereinbaren einen Termin mit der Abteilung Einwohnerdienste. Diese organisiert mit den Hinterbliebenen die Bestattung (Art der Bestattung, Überführung, Kremation, Kontakt mit der Kirchgemeinde, amtliche Publikation etc.).
An Wochenenden und Feiertagen wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.
In Abwesenheit der Verwaltung erhalten Sie Informationen zur Anmeldung von Todesfällen unter 061 965 90 91
Für die Bestattung von Oberdörfer Einwohnerinnen und Einwohner steht der Friedhof St. Peter zur Verfügung.
Grundlagen sind das kommunale Bestattungs- und Friedhofreglement des Friedhofsprengels St. Peter.