Finanzausgleich 2026

Mit Verfügung vom 23.06.2026 hat der Regierungsrat Kanton Basel-Landschaft den Gemeinden den Finanzausgleich für das Jahr 2026 mitgeteilt. Berechnungsgrundlage ist die Steuerkraft. Die Steuerkraft einer Einwohnergemeinde ist die Summe ihrer mit dem fiktiven (durchschnittlichen) Steuerfuss (55.43 %) umgerechneten Steuererträge des Jahres 2025 der natürlichen und juristischen Personen geteilt durch die Einwohnerzahl. 

16 Gebergemeinden deren Steuerkraft über den Ausgleichsniveau 2026 von 2 920 Franken liegt bezahlen 71 Mio. Franken in den Ressourcenausgleich (horizontaler Finanzausgleich) ein. Davon erhalten 70 Empfängergemeinden 93.9 Mio. Franken. Die Differenz wird dem Ausgleichsfonds entnommen, welcher als «Schwankungsreserve» betrachtet werden kann. Die Höhe des Beitrages pro Einwohner einer Empfängergemeinde entspricht der Differenz ihrer Steuerkraft zum Ausgleichsniveau. 

Die Steuerkraft der Gemeinde Oberdorf beträgt für das Finanzausgleichsjahr 2026 1 644 Franken pro Einwohner. Die Differenz zum Ausgleichsniveau von 2 920 Franken beträgt 1 276 Franken pro Einwohner. Die Steuerkraft des ganzen Kantons beträgt 3 168 Franken pro Einwohner. Aus dem Ressourcenausgleich erhält Oberdorf für das Jahr 2026 3.3 Mio. Franken

Der Kanton leistet denjenigen Einwohnergemeinden Lastenabgeltungen (vertikaler Finanzausgleich), die in den Bereichen Sozialhilfe, Bildung und Nicht-Siedlungsfläche überdurchschnittliche Lasten haben. Oberdorf erhält im Jahr 2026 eine Lastenabgeltung von 599 035 Franken.

Zusätzlich erhält die Gemeinde Oberdorf einen Solidaritätsbeitrag von 86 306 Franken wegen der überdurchschnittlichen Sozialhilfequote von 4 Prozent (Ø Kanton: 2.4 Prozent).

Mitteilung vom

Kontakt

Gemeindeverwaltung Oberdorf BL
Dorfmattstrasse 6
4436 Oberdorf

T 061 965 90 90
info@bl-oberdorf.ch
www.bl-oberdorf.ch

 

Bankverbindung

BLKB Liestal
BC 769
BIC BLKBCH22
IBAN-Nr.: CH60 0076 9020 9404 1055 2

Schalter-Öffnungszeiten

Montag 
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
 

Mehr Termine siehe "Online Termine vereinbaren". 


Gerne können Sie uns auch telefonisch
erreichen um einen Termin zu vereinbaren.
 

Telefon-Zeiten

Montag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
ganzer Tag nicht besetzt

Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Website unter www.bl-oberdorf.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.

Wegleitung für Angehörige im Todesfall

 

Postverbindung

Post Finance
Konto Nr.: 40-2461-0
IBAN-Nr.: CH24 0900 0000 4000 2461 0
BIC POFICHBEXXX