Aktuelles

Amtliche Publikationen

Öl- und Gasfeuerungskontrolle 2024/2025
Öl- und Gasfeuerungskontrolle 2024/2025

Nach wie vor werden die Feuerungskontrollen im Turnus von zwei Jahren vorgenommen. In der bevorstehenden
Heizperiode 2024/2025 wird die Kontrolle auf der Ostseite der Gemeinde fällig.

Die Anlagenbesitzer*innen werden durch den Feuerungskontrolleur Benno Koller voravisiert.

Soll die Kontrollmessung durch eine Servicefirma durchgeführt werden, sind die entsprechenden Formulare bei Benno Koller
zu beziehen. Die Resultate der Servicekontrolle (Messprotokoll) sind zusammen mit dem Original des ausgefüllten Kontrollblattes inkl. zwei Messstreifen der FEUKONummer dem Feuerungskontrolleur Benno Koller, Lerchenstasse 7, 4434 Hölstein bis 31.05.2025 einzureichen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Feuerungskontrolleur Benno Koller (Telefon: 061 951 16 14 oder 
Mail: benno@kaminfeger-koller.ch) gerne zur Verfügung.

Die Feuerungskontrolle erfolgt ab sofort bis ca. 30.09.2024.

Einwohnergemeindeversammlung am 25.09.2024 - Abgesagt
Einwohnergemeindeversammlung am 25.09.2024 - Abgesagt

Wegen mangelnden spruchreifen Geschäften hat der Gemeinderat beschlossen, die Einwohnergemeindeversammlung
vom 25.09.2024 abzusagen

Termin Ersatzwahl Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission sowie Schulrat Sekundarschule Waldenburgertal
Termin Ersatzwahl Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission sowie Schulrat 
Sekundarschule Waldenburgertal

Um den jeweils noch einen freien Sitz in der GRPK und im Schulrat der Sekundarschule Waldenburgertal zu besetzen, 
muss eine Ersatzwahl durchgeführt werden.

Termin für die Ersatzwahlen und allfällige Nachwahlen

Ersatzwahl
Stille Wahl: Montag, 23.09.2024 
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Urnenwahl: Sonntag, 24.11.2024

Nachwahl
Stille Wahl: Montag, 02.12.2024
Die Wahlvorschläge müssen bis 12.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Urnenwahl: Sonntag, 09.02.2025

Wenn am 41. Tag vor dem Wahltag die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft
die Erwahrungsinstanz die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten 
mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.

Für die restlichen Sitze findet eine Nachwahl statt.

Die nötigen Formulare können unter www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen/kommunale-wahlen heruntergeladen oder auf der Verwaltung bezogen werden.

Es gelten die §§ 30, 33 Abs. 3 - 5 und § 33a des Gesetzes über die politischen Recht. 

Wahlerwahrung Sozialhilfebehörde
Wahlerwahrung Sozialhilfebehörde

Das Ergebnis der Stillen Wahl der Sozialhilfebehörde wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten
und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.

Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von

  • Cannon Marcus
  • Tarnutzer Joos

für die Amtsperiode vom 01.01.2025 bis 31.12.2028 erwahrt.
Wir gratulieren den Gewählten herzlich zur Wahl.

Wahlerwahrung Natur- und Umweltschutzkommission
Wahlerwahrung Natur- und Umweltschutzkommission

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 25.06.2024 fand die Erneuerungswahl der Natur- und Umweltschutz-
kommission statt. 
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellt der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl von

  • Bürgi Stefan
  • Suter Andreas
  • Vollmer Urs

für die Amtsperiode 01.07.2024 – 30.06.2028 erwahrt.
Wir gratulieren den Gewählten herzlich zur Wahl.

Die Nachwahl zur Besetzung des noch einen freien Sitzes findet an der nächsten Einwohnergemeindeversammlung statt.

Stellenausschreibungen

Schulsozialarbeiterin / Schulsozialarbeiter (30%)

Neuigkeiten

3. Wemotion WB-Tal!
Rundgang im Rebberg Oberdorf
Wir suchen «Tandem-Partnerinnen und -Partner» für Menschen mit Fluchthintergrund
Pilzkontrolle 2024
Besenwirtschaften 2024 Weinbauverein Dielenberg

Uelischadblatt

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Dienstag und Donnerstag
08.15 - 11.45 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.15 - 11.45 Uhr  / Nachmittag nicht besetzt
Freitag
nicht besetzt

Bestattungswesen

Bitte Bestattungsgespräche im Voraus unter Tel. 061 965 90 90 anmelden. Besten Dank.

Eine Adressliste diverser Bestattungsunternehmen finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung von Todesfällen während der Feiertage erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 061 965 90 91 oder auf unserer Homepage unter www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Bestattungswesen.
Gerne können Sie sich während der Feiertage auch an das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen wenden.
 

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