Als HundehalterIn sind Sie verpflichtet, Ihren Hund bei den Einwohnerdiensten an- oder abzumelden.
(Ab Ereignisdatum innert 14 Tage.)
Hundeanmeldung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Hundes folgende Unterlagen mit:
- Vollständig ausgefülltes Meldeformular – Hundehaltung
- Versicherungsnachweis für die Hundehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über 3 Mio.
- Impfbüchlein
Hundeabmeldung
Für die Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie uns das ausgefüllte Meldeformular für Hundehaltung einreichen.
Falls Ihr Hund eine neue BesitzerIn hat, so melden Sie dies bitte bei der Hundedatenbank AMICUS.
Ist Ihr Hund bedauerlicherweise verstorben, so muss ein schweizer Tierarzt bzw. ein Tierärztin den Tod in der Hundedatenbank AMICUS eintragen.
Bitte beachten Sie neuen Änderungen die 2026 bei AMICUS eintretten werden.
