Jakob Thommen-Wiss Stiftung
Aus dem Nachlass des Bauunternehmers Jakob Thommen und seiner Frau Lydia Thommen-Wiss wurde 2004 auf ihren Wunsch hin eine Stiftung ins Leben gerufen. Das hinterlassene Vermögen ist für Einwohnerinnen und Einwohner von Oberdorf bestimmt, die in eine unvorhergesehene finanzielle Notlage geraten sind.
Eine allfällige Unterstützung kann mit dem entsprechenden Formular über die Gemeindeverwaltung (www.oberdorf.bl.ch/Verwaltung/Formulare) beantragt werden. Ihr Gesuch wird streng vertraulich behandelt und wird zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung der Statuten via Gemeinde an die Stiftung weitergeleitet. Der Stiftungsrat wird anschliessend den Antrag in seiner nächsten Sitzung prüfen und den Gesuchsteller schriftlich über den Entscheid informieren.
Jakob Thommen-Wiss Stiftung – Stiftungsrat