Kanton Basel-Landschaft erlässt Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse; weiterhin Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Die anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 13. Juli 2026, 18.00 Uhr, ein generelles Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse.   

Allgemeine Lage 
Mit Verfügung vom 25., 29. Juni sowie vom 03. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Da es in den vergangenen Wochen weiterhin wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Wasserstände in der Birsig sehr tief. Die Abflussmenge liegt unter dem Minimalwert und die Birsig droht auszutrocknen. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden. 

Absolutes Feuerverbot 
Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.). 
Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht.  
Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.  

Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)

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