Nutzung der gemeindeeigenen Plakatständer
Der Gemeinderat Oberdorf hat für die Nutzung der gemeindeeigenen Plakatständer eine Nutzungsverordnung erlassen. Die Plakatständer können auch von Vereinen genutzt werden.
Zweck und Verwendung
- Bekanntgabe von Terminen, Wahlen / Abstimmungen, Sicherheitshinweise, Informationen von öffentlichem Interesse.
- Plakate für einen Anlass werden maximal zwei Wochen vor der entsprechenden Veranstaltung aufgestellt.
- Das Anbringen von Plakaten ist kostenlos.
Das Anbringen und Entfernen von Plakaten muss mit dem Werkhof abgesprochen werden.
Koordination: Herr Tim Winter 078 612 56 81 / E-Mail werkhof@oberdorf.bl.ch
Details siehe Verordnung