Grabräumung Friedhof St. Peter der Gemeinden Oberdorf, Niederdorf und Liedertswil
Gemäss dem Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen des Kirchensprengels St. Peter gilt für Erwachsenen- und Urnengräber eine Ruhezeit von 25 Jahren.
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit werden die Gräber der
Bestattungsjahrgänge 2000 und 2001 per 13. April 2026 aufgehoben.
Die Gemeinde bittet die Angehörigen, Grabmale und Pflanzung bis spätestens 12. April 2026 zu entfernen und allfällige Gärtnerabreiten auf diesen Termin zu kündigen.
Nach Ablauf der Frist verfügen die Gemeinden des Kirchensprengels über die Grabstätten und werden in der Woche vom 13. April 2026 bis 16. April 2026 vom Friedhofpersonal ohne Kostenfolge an die Hinterbliebenen abgeräumt. Entschädigungsansprüche für Grabsteine, Pflanzen, etc. an die Hinterbliebenen verfallen per diesem Datum.
Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung der entsprechenden Gemeinde zur Verfügung.
