Grabräumung Friedhof St. Peter
Grabräumung Friedhof St. Peter der Gemeinden Oberdorf, Niederdorf und Liedertswil
Gemäss dem Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen des Kirchensprengels St. Peter gilt für Erwachsenen- und Urnengräber eine Ruhezeit von 25 Jahren.
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit werden die Gräber der
Bestattungsjahrgänge 2000 und 2001 per 13. April 2026 aufgehoben.
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