Feuerwerk zum Nationalfeiertag
Der 1. August naht und damit auch die Feierlichkeiten im privaten Rahmen. Dazu gehört für viele das Abbrennen von
Feuerwerk. Nehmen Sie dabei bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn und die Tierwelt.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Abbrennen von Feuerwerk nur am 1. August erlaubt ist.
Wer bereits in den Tagen davor oder in den Tagen danach Feuerwerk abbrennt, kann gemäss dem Polizeireglement der
Gemeinde Oberdorf gebüsst werden. Ausserdem bitten wir Sie, die Überreste Ihres Feuerwerks ordnungsgemäss zu entsorgen.